Klarheit für Eigentümer: Da die Kosten einer Maklerbeauftragung häufig Fragen aufwerfen, finden Sie hier die verbindlichen Regelungen.
Die Vergütung für unsere Maklertätigkeit richtet sich nach der Art der Immobilie und den gesetzlichen Vorgaben zur Provisionsaufteilung. Für unsere Region Berlin und Brandenburg gilt dabei folgende transparente Regelung:
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Selbstgenutzte Wohnhäuser (bis zu zwei Wohneinheiten) & selbstgenutzte Eigentumswohnungen: Herein greift der gesetzliche Standard der Provisionsteilung. Die Courtage beträgt hierbei für den Verkäufer sowie für den Käufer jeweils 3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
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Grundstücke und vermietete Eigentumswohnungen: Bei diesen Immobilienarten gilt die gesetzliche Teilungspflicht nicht. In diesen Fällen wird die Courtage in voller Höhe vom Erwerber getragen.
Wann wird die Courtage fällig?
Der Anspruch auf die Maklerprovision entsteht erst und ausschließlich nach dem erfolgreichen Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Unsere Vermittlungs- und Vorbereitungstätigkeit bleibt bis zu diesem Zeitpunkt für Sie vollkommen kostenfrei.
Wie verhält es sich mit den Nebenkosten und Auslagen?
Wir gehen für Sie in Vorleistung. Alle Aufwendungen für die Beschaffung notwendiger Dokumente (wie Grundbuchauszüge, behördliche Nachweise oder Bauakten) werden von uns vorab ausgelegt und verbleiben für Sie im Erfolgsfall ungeschuldet.
Eine Abrechnung dieser tatsächlich entstandenen Auslagen erfolgt ausschließlich dann, wenn der Maklervertrag vorzeitig durch den Verkäufer gekündigt wird.
Gut zu wissen: Aufwendungen für unsere investierte Arbeitszeit oder anfallende Fahrtkosten werden von uns zu keinem Zeitpunkt erhoben – weder während der Vertragslaufzeit noch im Falle einer Kündigung. Unser Honorar basiert rein auf dem gemeinsamen Erfolg.