Als Paar ohne Trauschein eine Immobilie zu erwerben ist selbstverständlich möglich - es gibt aber einige Punkte, die Ihr Partner und Sie vorab bedenken sollten. Trotzdem müssen diese dem künftigen Wohnglück in den eigenen vier Wänden nicht im Weg stehen. Ganz besonders nicht, wenn Sie meine vier Tipps berücksichtigen und so Planungssicherheit für die Zukunft schaffen.
Die Realität ist: Eine Beziehung kann auch in die Brüche gehen, selbst wenn es zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs undenkbar erscheint. Beide sollten sich deshalb vorab bewusst sein, dass private mündliche Absprachen keinen juristischen Bestand haben, zumal sich diese später nicht belegen lassen. Was zählt, ist der Grundbucheintrag, denn da ist rechtlich sicher festgehalten, wem die Immobilie gehört. Üblich ist bei unverheirateten Paaren beide ins Grundbuch schreiben zu lassen, auch eine anteilige Aufteilung zum Beispiel 50/50 oder 20/80 ist möglich.
Eine gemeinsame Immobilie ist eine große Entscheidung und wohl die größte Anschaffung überhaupt für ein Paar - die noch dazu an einen langlaufenden Kredit gekoppelt ist. Ein Partnerschaftsvertrag, immer notariell beurkundet, schafft für beide Sicherheit und kann die Besitzverhältnisse, Rechte und Pflichten des Paares ganz genau und individuell regeln. Unter anderem lässt sich dort auch festhalten, wer wie viel Eigenkapital in die Immobilie eingebracht hat - oder wer im Fall einer Trennung in der Immobilie bleiben und beispielsweise die gemeinsamen Haustiere behalten darf.
Für gewöhnlich lässt sich so ein Partnerschaftsvertrag sehr frei und individuell gestalten, offene Fragen sollten Sie dennoch vorab von einem Fachanwalt oder dem Notar beantworten lassen - insbesondere dann, wenn sich die gemeinsamen Eigentumsverhältnisse etwas komplexer gestalten.
Auch dieser unschöne Fall gehört bedacht, vor allem wenn gemeinsame Kinder existieren. Ohne eine klare Regelung greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, dabei wünschen sich auch unverheiratete Paare im Regelfall, dass der Partner im Sterbefall die Immobilie vollständig erbt. Im Zuge dessen können Sie auch gleich an weitere Vermögenswerte oder Vereinbarungen denken, die im Erbfall greifen sollen.
Aus Sicht der Banken macht es keinen Unterschied, ob Sie verheiratet sind oder nicht - wenn Sie beide den Darlehensvertrag unterschreiben, dann haften Sie automatisch gesamtschuldnerisch. Da sich in der Zukunft schnell und viel ändern kann, sollten Sie und Ihr Partner sich der gesamtschuldnerischen Haftung bewusst sein. Außerdem gilt es zu bedenken, ob beispielsweise Nachwuchs geplant ist - das wird idealerweise schon beim Immobilienkauf bedacht, damit selbige nicht wenige Jahre später schon zu klein ist.
Ich berate Sie gern anhand meiner jahrelangen Erfahrungen: Vereinbaren Sie einfach einen Termin!